EINHORN Apotheke Dräxlmaier Apotheken

Einverständniserklärung

zur Durchführung eines RT-PCR-Tests auf SARS-CoV-2 durch die Einhorn- Löwen- oder Theresien Apotheken

- Stadtplatz Straubing -

Wir bieten an diesem Standort sowohl den Schnelltest, als auch den PCR Test an
Hier können Sie ihre Testart wechseln:

Hinweise zum PT-PCR-Test auf SARS-CoV-2

Bei der Durchführung des PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 wird ein Nasenabstrich durchgeführt. Dafür wird die Probe durch einen Abstrich mittels eines in die Nase eingeführten Wattestäbchens genommen. Auch bei sorgfältiger Durchführung kann es in Einzelfällen zu Verletzungen, wie leichten Blutungen oder Reizungen kommen

Ist der Anitgentest positiv, hat der Getestete unverzüglich ein PCR-Test durchführen zu lassen und sich in häusliche Quarantäne zu begeben.

Im Falle eines positiven Testergebnisses ist die Apotheke verpflichtet, das Testergebnis namentlich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.

Ein negatives Testergebnis bedeutet nicht, dass eine COVID-19-Infektion sicher ausgeschlossen werden kann. Das Ergebnis stellt lediglich den Gesundheitsstatus zum Zeitpunkt der Testdurchführung dar.

Besteht kein Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, betragen die Selbstkosten 10€ pro Test.

Ihre persönlichen Daten

Zweck des PCR-Tests

Die Identität der Testperson wird durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises verifiziert!

Bitte zutreffendes markieren

Datenschutzinformationen

Im Rahmen des bei Ihnen durchgeführten PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 erhebt die EINHORN-Apotheke, Theresienplatz 8, 94315 Straubing, Apothekerin Heidi Lachner e.k. als Verantwortliche und/oder die DRÄXLMAIER-Apotheke am Theresienplatz, Theresienplatz 17, 94315 Straubing, Apotheker Stephan Dräxlmaier e.K. als Verantwortlicher personenbezogene Daten von Ihnen. Wir verarbeiten Ihre Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mailadresse, um im Falle eines positiven Testergebnisses das zuständige Gesundheitsamt darüber zu informieren und diesem Ihre persönlichen Daten nach §8 Abs. 1 Nr. 5 IfSG weiterzugeben. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 9 Abs. 2 lit. I DSGVO i. V. M. § 9 Abs. 1 IfSG. Eine Löschung Ihrer Daten bei Negativtestung erfolgt unverzüglich nach Ergebnismitteilung. Die Bereitstellung Ihrer Daten ist grundsätzlich freiwillig. Ohne diese Pflichtfelder markierten Daten können wir den Test jedoch nicht durchführen. Als betroffene Personen haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten und auf Berichtigung unrichtiger Daten sowie auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGTVO genannten Gründe vorliegt, z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Sie haben zudem das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie auf Einschränkung der Datenverarbeitung. Ferner haben Sie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.


Ich bin mit der Weitergabe der Informationen, die zur Abrechnung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung erbrachten Leistung jeweils erforderlichen Information, insbesondere der von den zu testenden Personen erteilten Informationen Name, Anschrift, Geburtsdatum, der Testgrund, Ergebnis) einverstanden.


Hiermit bestätige ich, dass für mich oder eine sorgeberechtigte Person ein Test in dieser Teststation durchgeführt wird und erkläre, dass der ausgewählte Testgrund der Wahrheit entspricht.